AGB – urban trails GbR

I. Allgemeines

  1. Die Auftraggeber:in versichert, dass sie, sofern sie nicht die Halter:in des Hundes ist, von der Halter*in bevollmächtigt wurde, sämtliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über die Betreuung des Hundes erforderlich sind.
  2. Die Auftraggeber:in garantiert, dass ihr Hund gültig – seinem Alter entsprechend – geimpft (Grundimmunisierung ausreichend) und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und dass eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Die Haftpflichtversicherung ist bei Anfrage vorzulegen. Eine Wurmkur oder eine Untersuchung auf Wurmbefall wird alle 3 Monate empfohlen. Am Ausführservice können nur solche Hunde teilnehmen, die die vorgenannten Eigenschaften erfüllen.
  3. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall dürfen für die Dauer der Krankheit nicht am Ausführservice teilnehmen. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt die Auftraggeber:in die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere für Desinfektion und Behandlung anderer Hunde aus der Gruppe.
  4. Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, bei Vertragsschluss, spätestens jedoch vor Betreuungsbeginn, auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes ausdrücklich hinzuweisen.
  5. Der Hund muss bei Tasso oder einem vergleichbaren Register angemeldet sein. Der Nachweis ist bei Vertragsabschluss vorzulegen.
  6. urban trails GbR darf während der Betreuung Fotos oder Videos von dem Hund aufnehmen. Mit der Veröffentlichung dieser Materialien auf der Webseite oder in anderen Medien (z.B. Instagram, Facebook) ist die Auftraggeber:in einverstanden.

 

II. Vertragsabschluss und Kündigungsmodalitäten

  1. Mit der Anmeldung des Hundes bei urban trails GbR kommt ein Vertragsverhältnis auf der Grundlage dieser AGB für den vereinbarten Zeitraum zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, per WhatsApp oder E-Mail erfolgen.
  2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Parteien nicht fristlos gekündigt werden.
  3. Nach Ablauf der 3-monatigen Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  4. Das Gruppenabo kann bei Bedarf in der Anzahl der Tage erhöht werden, sofern es ausreichend Kapazitäten gibt. Ebenfalls kann das Abo nach Ablauf der 3 monatigen Mindestvertragslaufzeit verringert werden. Beides tritt zu Beginn des Folgemonats in Kraft.
  5. In Ausnahmefällen, kann urban trails GbR den Hund mit sofortiger Wirkung von der Betreuung ausschließen. Insbesondere in Schadensfällen oder zur Gefahrenabwehr ist urban trails GbR berechtigt, den Hund unverzüglich von der Betreuung auszuschließen. Die bereits gezahlten Beiträge werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

 

III. Zahlungsmodalitäten

  1. Die monatlichen Kosten für die Betreuung sind als Festpreis zu verstehen und richten sich nach der Anzahl der Betreuungstage pro Woche. Die Zahlung ist zum 1. eines jeden Monats per Überweisung zu entrichten.
  2. Die Auftraggeber:in verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Betreuungsentgeltes. Bei Urlaub, Erkrankung oder Läufigkeit des Hundes wird die Zahlung des vereinbarten Betreuungsentgeltes fortgesetzt, die Fehltage werden weder verrechnet noch gut geschrieben.
  3. Krankheitsregelung: urban trails GbR hat Anspruch auf 5 Krankheitstage pro Person pro Monat. Sollte die Betreuung aufgrund von Krankheit an mehr als 5 Tagen ausfallen, werden die entfallenen Tage anteilig zurückerstattet.
  4. Fehltage des Hundes: Krankheits- oder Urlaubstage des Hundes werden nicht gutgeschrieben oder erstattet. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit bestehen.
  5. Urlaubsankündigung: urban trails GbR kündigt den Urlaub zweimal pro Jahr (jeweils für ein Halbjahr) rechtzeitig an.
  6. Sollte während des Urlaubs der regulären Betreuer:in eine durchgehende Betreuung des Hundes gewünscht sein, so kann diese, falls kapazität und organisatorisch möglich, zusätzlich gebucht werden. Diese zusätzlichen Tage werden mit 40€ pro Tag berechnet.
  7. Betriebsferien: Zu Weihnachten finden Betriebsferien statt. Der Betriebsurlaub ist im Festpreis inbegriffen und Teil des regulären Jahresurlaubs von 30 Tagen pro Betreuer:in.
  8. Sollte der Betreuungsausfall durch Umstände wie Autopannen oder sonstige Ereignisse erfolgen, die außerhalb der Kontrolle von urban trails GbR liegen, wird die Auftraggeber:in umgehend benachrichtigt. 

 

IV. Betreuungsbedingungen

  1. urban trails GbR verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung und Behandlung der betreuten Hunde. Auf eine harmonische Gruppenzusammenstellung wird besonders geachtet.
  2. Beim Einzelwalk bleibt der Hund entweder in seiner gewohnten Umgebung oder es geht auf längere Spaziergänge in die Natur (z.B. Wälder, Felder). Die Auftraggeber:innen können zwischen einem 1-stündigen Walk mit Trainings Elementen oder einem 2-stündigen Natur-Walk wählen.
  3. Verhalten des Hundes: Die Auftraggeber:innen verpflichten sich, sicherzustellen, dass der Hund sich vor dem Abholen durch urban trails GbR bereits gelöst hat.
  4. Bei Witterungsbedingungen, die die Gesundheit der Hunde oder der Betreuer:in gefährden (z.B. Sturm oder starke Hitze), und generell Ereignissen höherer Gewalt, kann der Spaziergang ausgesetzt oder vorzeitig beendet werden. Es erfolgt keine Erstattung des Entgelts.
  5. Der Dogwalk in der Gruppe wird von Montag bis Donnerstag angeboten. Solo Spaziergänge werden von Montag bis Freitag angeboten. An gesetzlichen Feiertagen und während der Betriebsferien findet keine Betreuung statt.
  6. Im Notfall ist urban trails GbR berechtigt, eine Tierärzt:in oder eine Tierklinik zu konsultieren. Die dadurch entstehenden Kosten tragen die Auftraggeber:innen.
  7. Den Auftraggeber:innen ist bekannt, dass Hündinnen während der Stehtage in der Läufigkeit grundsätzlich nicht in der Gruppe ausgeführt werden können, anderweitige ausdrückliche Vereinbarungen zwischen den Auftraggeber:innen und urban trails GbR bleiben vorbehalten.

 

 

V. Haftung

  1. Der/die Auftraggeber:in haftet für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit und/oder  des Transports verursacht, sofern urban trails GbR nicht grob fahrlässig handelt.
  2. urban trails GbR haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Für Verletzungen, die beim Spielen, Toben oder Spaziergang entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  3. urban trails GbR übernimmt keine Haftung für den unverschuldeten Verlust des Hundes (z.B. Entlaufen).

 

 

VI. Schlussbestimmungen

  1. Es gelten ausschließlich die AGBs von urban trails GbR. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen sind ausgeschlossen, auch wenn urban trails GbR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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